Kosten
Die Abrechnung der Behandlungskosten kann auf folgende verschiedene Arten erfolgen:
Grundversicherung / Anordungsmodell
Unsere Praxis ist als Organisation der psychologischen Psychotherapie von der Gesundheitsdirektion Zürich anerkannt und wir können die psychotherapeutischen Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Dazu benötigen wir die entsprechende "Anordnung für Psychologische Psychotherapien" von Ihrem/r Hausarzt/Hausärztin, Kinderarzt/Kinderärztin oder Psychiater/in. Bitte lassen Sie uns diese ärztliche Anordnung zukommen.
Invalidenversicherung IV
Wir sind auf den Therapeuten-Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen. Falls eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie vorliegt, dann werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der zuständigen IV-Stelle übernommen. Bitte lassen Sie uns diese Kostengusprache zukommen.
Zusatzversicherung
Wenn Sie es vorziehen, psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung vergüten zu lassen, sollten Sie im Voraus mit der jeweiligen Zusatzversicherung klären, ob und in welchem Umfang sie die Kosten nicht ärztlicher Psychotherapie übernimmt.
Private Finanzierung
Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selber zu tragen. Gerne informieren wir Sie persönlich über die Preise.